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Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Alarm- und Ausrückeordnung
Beschreibungen des Begriffes:

Grundsatzregelung für die Einsatzorganisation

Abhängig vom Alarmierungsstichwort (z. B. „Brand“ oder „Hilfeleistungseinsatz“) und der vom Disponenten festgelegten Alarmierungsstufe (z. B. „B3“ oder „H1“) werden unterschiedliche Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen alarmiert.

Synonyme: AAO, Alarm- und Ausrückordnung
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